Wir sind vom Hauptverband der BG Anerkannter Ausbilder,

Sie bekommen von uns einen anerkannten Befähigungsnachweis der BG und DGUV (alt HVBG).
Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich und geistig geeignet sein (evtl. G25 Untersuchung).
Ab 16 Jahren nur in der Ausbildung unter Aufsicht mit max. 3 Stunden auf / an den Gerät und schriftliche Zustimmung ihrer BG.
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Prüfung in Deutsch od. mündlich, andere Landessprache auch nur mit Zustimmung der BG erlaubt.
Gründe für die Ausbildung Führer von Flurförderzeugen Staplerfahrer Staplerführer
Laut BGV D27 und BGG 925 darf der Unternehmer nur Personen mit dem
selbstständigen Führen von Flurförderzeugen beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
- die im Führen des Flurförderzeuges Ausgebildet sind,
- sowie geprüft wurden,
- und schriftlich Beauftragt wurden.
In der Schulung zeigen wir z.B. Der Gabelsstapler ein fall für Profis bzw. ein starker Typ, sowie andere Filme.
Gründe für die Ausbildung Führer von Erdbaumaschinen Baggerführer und Laderführer
Laut Bau BG und BGR 500 - DIN EN 474 usw. darf der Unternehmer nur Personen mit dem
selbstständigen Führen von Erdbaumaschinen beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
- die im Führen des Baggers, Laders Ausgebildet sind (mind. 2 Tage),
- sowie geprüft wurden,
Der Unternehmer hat weiterhin laut BG Bau:
den Maschinenführer schriftlich zu beauftragen,
ihn über Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Erdbaumaschinen zu unterweisen (Dokumentation),
die für den Einsatz von Erdbaumaschinen erforderlichen Vorschriften, Regeln und Informationen (Betriebsanleitung des Herstellers) zur Verfügung zu stellen und verständlich zu vermitteln, sich vom Maschinenführer die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen und evtl. Warten nachweisen zu lassen.
In der Schulung zeigen wir z.B. Sicher mit Baggern und Ladern bzw. Sicheres Arbeiten mit Baggern Rad- und Raupenlader Sicherheit bei Straßenwalzen Grabenverbau Verkehrssicherung an Baustellen usw.
Gründe für die Ausbildung der Führer von Kranen / Kranführer / Kranfahrer 2 bis 5 Tage
Laut BGV D6 und BGG 921 darf der Unternehmer nur Personen mit dem
selbstständigen Führen von Kranen beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind,
- schriftlich Beauftragt wurden,
- und ihre Befähigung nachgewiesen haben (Prüfung).
In der Schulung zeigen wir z.B. Arbeiten mit Flur Kranen, Krane Hebezuege Anschlagmittel, Das wars dann Ladekran Unfall Autokran Technik usw.
Gründe für die Ausbildung der Führer von Arbeitsbühnen / Arbeitsbühnenbediener 1 bis 2 Tage
Laut Ausbildung und Beauftragung der Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen nach der Richtlinie 95/63/ECC DIN EN 280 und der BGG 966 bzw. GUV 966
darf der Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G 25 Untersuchung),
- die im Führen der Hubarbeitsbühne Ausgebildet sind,
- sowie geprüft wurden,
- und schriftlich Beauftragt wurden.
In der Schulung zeigen wir z.B. Betrieb von Arbeitsbühnen bzw. Hoch hinaus Hubarbeitsbühnen usw.
immer wieder werden wir gefragt: "Sind Ihre Schulungen DEKRA oder TÜV anerkannt bzw. nach DEKRA Richtlinien aufgebaut?"
Antwort: Nicht DEKRA oder TÜV bestimmen die Vorschriften, sondern die Berufsgenossenschaftliche Zentrale (BGZ)!
Seit 1998 Schulen wir Stapler Bagger Radlader und Ladekran Führer- Fahrer- Bediener, und seit 2001 Brückenkran Portalkran und Mobilkrane. Baukrane Turmdrehkran Autokrane Motorsägen und Hubarbeitsbühnen seit 2004
Termine und weitere Info zur Schulung und Anmeldung
bitte hier klicken

Kontrolleure drücken die Augen zu (aus Stuttgarter Zeitung)
Kranführer und Baumaschinen-Lenker haben oft nicht die erforderliche Ausbildung.
Auf Baustellen im Land geht es häufig gefährlich zu.
Kranführer und Baumaschinen-Lenker haben oft nicht die notwendige Ausbildung samt Nachweis zum Führen der schweren Maschinen.
Aus Kostengründen - sagen hinter vorgehaltener Hand Unternehmer/Beauftragte und Arbeiter.
¨ Kaum eine Baustelle, auf der kein Kran steht. Ausladungen von bis zu 50 Metern sind keine Seltenheit. Die Lasten werden oft auf abenteuerliche Weise über Straßen und Gehwege geschwenkt. Einen Bagger mit 20 Tonnen Gewicht steuert auch mal ein Lehrling, der gerade seinen Autoführerschein bestanden hat.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) weisen darauf hin, daß der Unternehmer für die Auswahl und Unterweisung der Mitarbeiter am schweren Gerät verantwortlich ist. Er muß prüfen, ob die entsprechende Qualifikation erworben wurde,
(siehe auch BGV D6 Krane, BGR 500 alt VBG 40 §30 sowie BGV A1 und Kombinations-Maschinen).
Zudem hat der Arbeitgeber über die Gefahren der Arbeit mindestens einmal jährlich zu unterwiesen, (siehe auch Arbeitsschutzgesetz sowie BGV A1).
Die Unfallverhütungsvorschriften sind Verordnungen gleichzusetzen, bei Nichtbeachtungen droht Bußgeld.
Aber das interessiert anscheinend nur wenige in der Branche. Insider behaupten, daß bis zu 85% der Beschäftigten die von den Berufsgenossenschaften geforderten Nachweise für Erdbaumaschinen und Krane nicht besäßen.
Das Gewerbeaufsichtsamt in ..., das auf Baustellen die Arbeiter überprüft, wollte diese Zahl nicht bestätigen. Es räumt aber ein, daß schon zahlreiche Revisionsschreiben und Verwarnungen ausgesprochen wurden. ,,Da gibt es viel Handlungsbedarf“, sagt der Sachgebietsleiter Hr.... Konkrete Zahlen nennt er nicht.
Beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) in Sankt Augustin räumt der Technische Aufsichtsbeamte (TB) von der Zentrale für Sicherheit und Gesundheit ein, daß nach seiner Einschätzung nur jeder siebte Arbeiter den entsprechenden Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis für die Baugeräte oder Krane habe.
Schuld daran seien die Bauunternehmer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen würden. Für mehr Kontrollen fehlten der Baugenossenschaft die Mitarbeiter.
Aus der Baubranche ist dagegen zu hören, daß sich die BG nicht mit den Arbeitgebern anlegen wolle, die hohe Beiträge zur Unfallversicherung abführen müssen.
Unserer Zeitung liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass manche BG den Firmen entgegenkommt. Während der HVBG für Turmdrehkrane einen 5tägigen Lehrgang mit abschließender Prüfung vorschreibt, (verkürzt mind. 2 Tage).
Stellt z.B. die Württembergische Bauberufsgenossenschaft Bescheinigungen aus, auf denen zu lesen steht, daß Herr Sowieso ,,an einem zweitägigen Kran und Baggerführer Lehrgang erfolgreich teilgenommen hat“.
Die Bauberufsgenossenschaft Hannover teilte einer schwäbischen Firma schriftlich mit, daß sie einem Kranführer mit einer praktischen Berufserfahrung von fünf Jahren die entsprechende Befähigung ausstellen dürfte. Ohne die vorgeschriebene Prüfung, die immerhin bis zu 100 Fragen beinhaltet.
Und diese Fragen (beim Bagger sind es ca. 60, beim Stapler ca. 50) gibt es fast nur in deutscher Sprache.
Da fragt sich mancher, wie die ausländischen Arbeiter die schwierigen Fragen lesen und verstehen können.
Immerhin haben im Land mehr als die hälfte aller Bauarbeiter einen ausländischen Paß. ,,Viele bringen einen entsprechenden Nachweis aus ihrem Heimatland mit“, kontert ein TB vom HVBG.
Auf die Verkürzung der Ausbildungszeiten und den Befähigungsnachweis ohne Prüfung angesprochen, meint er, daß dies in Einzelfällen möglich sei.
Normal ist für Erdbaumaschinen mind. 2 Tage, Verkürzung nur für Lader auf 1 Tag, Anfänger 2 bis 5 Tage.
Flurförderzeuge/Stapler 2 bis 3 Tage, Verkürzung erlaubt auf 1 Tag bei Vorkenntnisse.
Krane je nach Kranart 2-5 Tage, Verkürzung teilweise erlaubt.
Kein Wunder also, daß viele Bauunternehmer aus Zeit- und Kostengründen auf Befähigungsnachweise und Ausbildung verzichten. Sie wissen, daß die Polizei diese Art von Führerschein (Staplerschein-Baggerschein-Radladerschein-Kranschein) nicht überprüfen darf.
Dies bleibt den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht vorbehalten.
Wird ein Kranführer ohne Papiere erwischt, werden er und sein Arbeitgeber erst einmal aufgefordert, die entsprechende Qualifikation zu erwerben. Geschieht dies nicht, folgt eine kostenfreie Verwarnung. Erst beim dritten mal wird dann ein Bußgeldbescheid fällig.
Nur bei einen Arbeitsunfall gibt es sofort Bußgelder und Sanktionen.
Muß den erst immer was passieren, bevor der Unternehmer oder der Beauftragte für Arbeitssicherheit (SiFa) die Leute in die Schulungen schickt?
Nachher ist meistens zu spät.
Ausbildung für Bedienungspersonal Baumaschinen und Krane.
Wie der Kran zu seinen Namen kam.
Die Hebevorrichtung aus einer senkrechten Säule und einem drehbaren,
meist schräg aufwärts gerichteten Ausleger erinnert an den langen
Hals und Schnabel eines stehenden Kranichs.
Deshalb benannten schon die Griechen die Konstruktion nach dem Vogel.
Im Mittelalter wurde dann aus dem ursprünglichen Kranich die Kurzform Kran.
In immer größerer Zahl werden auf Baustellen, in Gewinnungsbetrieben (Steinbrüche, Kiesgruben) und anderen Bereichen (Zement-, Kalkstein-, Stahlindustrie) Erdbaumaschinen und Krane eingesetzt. Dementsprechend erhöhen sich auch die Unfallzahlen beim Einsatz dieser Geräte.
Beim Einsatz von Erdbaumaschinen, wie z. B. den Bagger, Lader (verbindlich geregelt Kombinationsmaschine), Planiergeräten, Schürfgeräten und Spezialmaschinen des Erdbaus, sind die Unfallgefahren sehr groß. So wird beispielsweise die unmittelbare Umgebung von Erdbaumaschinen oft schwer unterschätzt, es - kommt zu Quetschungen, Überrollen oder Anfahren von Personen. Daher ist die sorgfältige Aus- und Weiterbildung des Bedienungspersonals von besonderer Wichtigkeit und Vorgeschrieben für Kombinations-Maschinen.
s.h. auch Unfall-Stop Ausgabe 5/September 2001
Download unter GroLa-BG
Dies ist besonders deshalb notwendig, weil die nationalen Vorschriften, z. B. die Unfallverhütungsvorschrift "Erdbaumaschinen" (VBG 40) heute schon teilweise durch europäische Richtlinien und Normen (EU 89/392, EN 474, Teile 1-12) ersetzt worden sind.
Die Prüfung sollte jeder abgeschlossen haben, der Erdbaumaschinen bzw. Krane (verbindlich geregelt für Mobile und Ortveränderliche Krane wie Lkw Ladekran, Mobilkran usw.) bedient oder auch nur zeitweise mit ihnen beschäftigt ist.
(s.h. auch BGV A1 alt VBG 1, § 30 VBG 40 bzw. § 29 BGV D6)
Nur durch eine fundierte Aus- und Fortbildung können Unfälle wirkungsvoll vermieden werden. Die Fahrausweise bieten, wie auch die Fahrausweise für Flurförderzeuge, u. a. die Eintragungsmöglichkeit der Tauglichkeit = Eignung des Maschinenführers sowie seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen,
z.B. für Anbaugeräte und spezielle Betriebsbereiche.
Die Anerkennung in Form einer Urkunde/Zertifikat und Fahrausweis für ... wirkt sich positiv auf das spätere Verhalten des Fahrers bei seiner Arbeit aus. Die große Verantwortung, die in seinem Bereich liegt, wird zusätzlich hervorgehoben und dies dient der Sicherheit Ihres Betriebes und als Ausbildungsnachweis für die Berufsgenossenschaft und für den Versicherungsschutz.
Mit Gruß Drewer, Olli SiFa und Ausbilder
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