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als Freie Förderung nach § 10 SGB II oder mit berufliche Weiterbildungsmaßnahme im Einzelfall gem. § 12 AZWV Die Schulungen erfüllen alle Anforderungen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV. Bitte immer schriftliche Kostenzusage / Übernahme vom Agentur für Arbeit JobCenter BFD IHK LVA DAA BG usw. vorlegen. Trägernummer: 419/11262 Betriebsnummer: 17284338
Rückfragen unter Tel: 0175/1509375 Hr. Drewer von 13:00 bis 19:00 Uhr.
Mit Bildungsgutschein über §12 AZWV oder als Eingliederungsmaßnahme gem. § 16 SGB II .. usw. Die Wirtschaftsförderung des Kreises Soest (wfg) hat ein Förderlotse als Anlaufstelle für Firmen eingerichtet. Maßnahmenummern nur auf Anfrage. Flurförderzeuge (Staplerschein), Kranführer (Kranschein) Anerkennung von Bildungsträgern nach SGB III Eine Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist nur im Bereich der nach §§ 77 ff Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) geförderten Weiterbildung für das Förderinstrument Bildungsgutschein Voraussetzung. Sie ist nicht erforderlich zum Beispiel für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 46 - neu - SGB III oder anderen Leistungen der Arbeitsförderung. Einzelfall Zulassung von Bildungsträgern und -maßnahmen durch eine Agentur für Arbeit (max. 20 im Jahr). Zulassungen im Einzelfall durch die Agenturen für Arbeit sind nur noch bei Vorliegen eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses im Einzelfall möglich; dies aber auch nur wen der nicht nach AZWV Zertifizierte Träger ein anerkannter Weiterbildungsträger (Bezirksregierung) ist, eine Zulassung von Gruppenmaßnahmen durch die Agenturen für Arbeit ist damit aber ausgeschlossen. Beispiel für ein Bildungsgutschein im Einzellfall: Ein AZWV Zertifizierter Träger setzt eine Maßnahme aus, da sich nicht genügend Teilnehmer gemeldet haben. Die nächste Maßnahme ist von der Terminplanung so weit weg, das der Teilnehmer dadurch am Arbeitsmarkt schlechter gestellt wird und er den Arbeitsplatz nicht bekommt. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie fördert seit 1996 in besonderem Maße die berufliche Fortbildung. Diese Förderung ist im Volksmund auch als "Meister-BAföG" bekannt. Als Teilnehmer/in unserer Ausbildungslehrgänge haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung, sofern Sie die Zulassungskriterien der IHK erfüllen. Bildungsscheck Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung NRW die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein. Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bildungsprämie Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen. Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung: Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Die Prämiengutscheine können Sie ab dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Die Einführung des Weiterbildungssparens und des Weiterbildungsdarlehens ist für 2009 vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Schulungen mit Förderungen über Bildungsgutschein, ESF Bildungsscheck usw. keine Rabatte da mehr aufwand in der Verwaltung. „Für die Richtigkeit der hier genanten Fördermöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen“ Neue B-DKS mit Steigerung um mehr als 5 %
Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt wieder eine neue Liste der Bundes-Durchschnittskosten (B-DKS) für Weiterbildungsmaßnahmen vorgelegt. Diese Werte dienen bei der Zulassungsprüfung als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Weiterbildungsmaßnahmen.
So wie die bisherigen Listen sind auch die neuen B-DKS nur für den internen Gebrauch der Fachkundigen Stellen und dürfen nicht voll weiter gegeben werden. Das ist zwar in unseren Augen nicht sehr sinnvoll, nichtsdestotrotz müssen wir uns aber an diese verbindliche Vorgabe halten und geben keine Listen raus, da wir ja mit diversen Fachkundigen Stellen zusammenarbeiten und die Ausbilder Schulen bzw. Auffrischen vor allem selbsternannte Ausbilder nach alten Richtlinen wie: VDI 3632 DIN 15140 VDI 2194 VBG 12 VBG 40 usw. Soviel darf aber an dieser Stelle verraten werden: Die Stundensätze haben sich im Durchschnitt um 5% erhöht. Während es in fast der Hälfte aller Berufsgruppen keine Änderung gab, stiegen in immerhin 6 von 30 Fällen die Werte um mehr als 10%, der Spitzenwert lag bei 31%! Bildungsgutschein Kostenschlüssel sollen sich orientieren an den Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) Bundesdurchschnittkosten der Beruflichen Weiterbildung auf 10 UE a 45 min. bzw. 8 Std. mit kleinen Pausen oder Sammeln für lange Mittagspause. Duch diese Musterbeispiele sieht man schon mal was der Weiterbildungsträger max. nehmen darf. |
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